Die Kompetenzen Der Wohnungseigentuemergemeinschaft - Zugleich Ein Beitrag Zur Abgrenzung Zwischen «Vereinbarung» Und «Beschluß»
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentumer ist unbestritten die Zusammenfassung der Rechtstrager und hat von daher gegenuber Verwalter und Verwaltungsbeirat die generelle und oberste Zustandigkeit, soweit es die gemeinschaftlich auszuubenden Rechte betrifft. Ihre Entscheidungen fallen in Form von Vereinbarungen und Beschlussen. Die Unterscheidung zwischen Vereinbarung und Beschluss ist nicht nur eine dogmatische Finesse, sondern von grundsatzlicher Bedeutung. Die Zeichnung der Trennlinie zwischen Vereinbarung und Beschluss steht damit - vom Gesetz nicht zweifelsfrei und konsequent durchgehalten - automatisch hinter dieser Kompetenzfrage. Diesem Thema ist die vorliegende Arbeit gewidmet."