Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Im August letzten Jahres ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Ab sofort muss von der Stellenanzeige, über das Bewerbungsgespräch bis zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses jegliche Benachteiligung anhand von acht Diskriminierungsmerkmalen vermieden werden. Das macht die Personalarbeit nicht gerade einfacher.
Die weit reichenden Folgen einer unzulässigen Benachteiligung wie z.B. Schadenersatz, Entschädigung oder das Recht der Leistungsverweigerung erfordern eine Beschäftigung mit den wesentlichen Eckpunkten der neuen Regelungen.