Planungshoheit Und Grundeigentum - Die Verfassungsrechtlichen Schranken Der Staedtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
Das kommunale Instrumentarium zur Baulandbereitstellung findet seine Grenze im verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz. Dieses Spannungsfeld zwischen Planungshoheit und Grundeigentum gewinnt besondere Relevanz beim im Jahr 1990 (wieder-)eingefuhrten Instrumentarium der stadtebaulichen Entwicklungsmassnahmen. Die verfassungsrechtliche Problematik wird besonders an folgenden Fragen deutlich: Stehen die bei der Durchfuhrung von Entwicklungsmassnahmen entstehenden Bodenwertsteigerungen der Gemeinde oder den Grundeigentumern zu? Kann die Gemeinde Grundstucke zur Verfolgung fiskalischer Interessen oder zur sozialen Umverteilung enteignen?"