Gegenstand der Arbeit ist die Praxis des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Kapitel VII UN-Charta. Kapitel VII UN-Charta ermachtigt den Sicherheitsrat zur Verhangung von Zwangsmassnahmen gegen solche Mitgliedsstaaten, die fur eine Bedrohung oder einen Bruch des internationalen Friedens und der Sicherheit verantwortlich sind. Durch die Analyse der Praxis des Sicherheitsrats soll geklart werden, wann eine Bedrohung oder ein Bruch des internationalen Friedens vorliegt und welche konkreten Massnahmen angeordnet werden konnen. In der Gesamtschau aller untersuchten Falle zeigt sich, dass die Auffassung im Sicherheitsrat zu diesen Fragen sich deutlich gewandelt hat. Die Zasur ist dabei die Uberwindung des Ost-West-Konflikts. Seit dieser Zeit ist der Sicherheitsrat sowohl in der Beurteilung der Voraussetzungen fur die Verhangung von Zwangsmassnahmen wie bezuglich dieser Massnahmen selbst weit grosszugiger, als dies zuvor der Fall war."