Die Beschaffung Naturschutzrechtlicher Ausgleichsflaechen Im Baurecht
Nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung fallt den Gemeinden mit der Ausweisung neuer Baugebiete zugleich die Verantwortung fur den Ausgleich bauvorhabenbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft zu. Fur die Beschaffung der erforderlichen Ausgleichsflachen halt das Naturschutzrecht jedoch kein Instrumentarium bereit. Es stellt sich daher die Frage, ob in der kommunalen Praxis auch mit Hilfe bestehender (bau-)rechtlicher Instrumente eine zugige und effiziente Bewaltigung der Ausgleichsflachenbeschaffung gewahrleistet werden kann. Besondere Bedeutung gewinnen in diesem Zusammenhang die Umlegung, die stadtebauliche Enteignung und der Abschluss stadtebaulicher Vertrage."