Als ich im Jahre 1976 als Assistent am Institut fUr Entwicklungsforschung und Ent- wicklungspolitik der Ruhr-Universitat Bochum einen Ruf an den Fachbereich Rechtswis- senschaft II, die einstufige Juristenausbildung in Hamburg, erhielt, muBte ich meine Arbeit an einer wirtschaftswissenschaftlichen Habilitation unterbrechen. Der Aufbau eines stark sozialwissenschaftlich orientierten juristischen Curriculums und die da- mit verbundene Einarbeitung in neue Sachgebiete nahmen meine Zeit zunachst fast voll- standig in Anspruch. Die Vorbereitung der Kurse, in denen auch die Herausbildung einer auf Privatautonomie gegrUndeten Zivilrechtsordnung im 18. und 19. Jahrhundert behan- delt wird, erforderte eine intensive Beschaftigung mit historischen Vorgangen wie etwa den Stein-Hardenberg'schen Reformen in PreuBen, aber auch mit der klassischen Ukonomie sowie der Physiokratie u d dem Merkantilismus. Dabei wurde mir deutlich, wie wesent- lich im ProzeB der Industrialisierung Europas das Verhaltnis, insbesondere das Tausch- verhaltnis, zwischen modernem Gewerbe und traditioneller Landwirtschaft gewesen war. Diese Einsicht fUhrte mich dazu, mich naher mit der sowjetischen Industrialisierungs- debatte der zwanziger Jahre zu befassen, die in besonders krasser Form die Bedeutung dieses Zusammenhangs im 20. Jahrhundert belegt hat. Aber er wird auch durch zahlreiche Schriften zu aktuellen entwicklungspolitischen Fragen, in den en die zentrale Bedeutung der Agrarpolitik, insbesondere der Agrarpreispolitik und Agrarentwicklung fUr Indu- strialisierungsprozesse hervorgehoben wird, deutlich. So konnte ich die mir bereits vertrauten und schon klassisch gewordenen dualismustheoretischen Schriften unter einem Blickwinkel betrachten, der die Tauschbeziehungen zwischen Industrie und Landwirtschaft und das Problem eines intersektoralen Ressourcentransfers als besonders relevant er- scheinen lieB.