Vor dem Hintergrund der Frage, ob sich die Erkenntnisse der Neuen Institutionenökonomik auch für die rechtshistorische Forschung nutzbar machen lassen, untersucht Klaus Richter die Geschichte des deutschen Kartellrechts vor dem ersten Weltkrieg. Am Beispiel eines der mächtigsten und einflussreichsten Industriekartelle, des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats, zeigt er auf, wie sich die Gestaltung der vertraglichen Grundlagen des Syndikats zwischen 1893 und 1909 aus der Perspektive der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Institutionenökonomik der Geschichte verändert haben. Mit der Transaktionskostenökonomik lassen sich Veränderungen innerhalb des institutionellen Arrangements des Kohlensyndikats beschreiben, während sich mit der Neuen Institutionenökonomik der Geschichte nach Douglass C. North der Einfluss des institutionellen Umfeldes auf das institutionelle Arrangement beschreiben lässt. Dabei zeigt sich, dass die soziale Eingebundenheit und gegenseitige Rücksichtnahme von Konkurrenten innerhalb eines Kartells schwach ist und es daher schwierig ist, Kartellverträge zu überwachen und durchzusetzen. Unvorhersehbare Zufallsereignisse, mit deren Eintritt stets zu rechnen ist, eröffneten neue Möglichkeiten für ex post opportunistisches Verhalten, dessen Eindämmung Zusatzvereinbarungen erforderte. Dadurch wurde die governance structure immer komplexer, so dass schließlich ein Zustand erreicht wurde, der einer de facto Fusion der Kartellpartner entsprach.