Unternehmensvertragsrecht Und Konzernhandelsbilanz
Der Konzern, als faktisches Gebilde, entzieht sich grundsatzlich unserer, auf die Einheitsunternehmung abstellende Rechtsordnung. Die vorliegende Arbeit greift den Bereich des Handelsrechts heraus und bringt eine okonomische Analyse jener Probleme, die durch Konzernbildung sowohl aus der Sicht der Konzernminderheit als auch aus der Sicht der Konzernmehrheit - das sind die Eigner und Glaubiger der Obergesellschaft - auftreten. Es wird gezeigt, dass eine befriedigende Bewaltigung beider Problembereiche nicht nebeneinander, sondern in einem integrierten Ansatz zu suchen ist."