Die 4.EG-Richtlinie enthielt als nationales Gesetzgebungswahlrecht die Moglichkeit, bestimmte Teile des Vermogens in der Bilanz uber den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bewerten. Dieses Neubewertungswahlrecht haben mit Ausnahme der Bundesrepublik alle Staaten, die bislang die Bilanzrichtlinie umgesetzt haben, in das nationale Rechnungslegungsrecht ubernommen. Ausgehend von der Darstellung der entsprechenden Neubewertungsverfahren in Belgien und Frankreich wird untersucht, inwieweit sich aus einer Anwendung der Regelungen durch die Unternehmen erfolgswirksame Abweichungen im Vergleich zu einem Nominalabschluss ergeben konnen. Unter Berucksichtigung weiterer nationaler Unternehmensverfassungsregelungen wird versucht, die nationalen Funktionen der jeweiligen Neubewertungsverfahren in Belgien bzw. in Frankreich aufzuzeigen, und die aus einer Neubewertung moglicherweise resultierenden Risiken fur die am Unternehmen Beteiligten offenzulegen."