Die
Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der Untersuchung steht die
praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staaten trotz anderslautender
Gerichtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreit entscheiden können. Eine der Kernregelungen des HÜ sieht bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer Vertragsstaaten vor. Es wird
dargelegt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung erfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von diesem Grundsatz gibt. Vorbild der
Derogationsregelung war das weithin bekannte, äußerst erfolgreiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion dieses Übereinkommens sichtet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre
hierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung des HÜ.