Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, welchem Recht die irrefuhrende Werbung unterliegt. Die Richtlinie zur irrefuhrenden Werbung wurde in Deutschland weitgehend zivilrechtlich, in Frankreich uberwiegend mit strafrechtlichen Mitteln umgesetzt. Diese Entscheidung des nationalen Gesetzgebers wirkt sich auf die Frage des anwendbaren Rechts aus und fuhrt zu gravierenden Rechtsunterschieden in der Praxis. Die Arbeit berucksichtigt dabei die Diskussion zum Internationalen Wettbewerbsrecht und bespricht die aktuellen Rechtsanderungen durch die geplante Rom-II-Verordnung und die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie. Im Hinblick auf die Auslegung des Herkunftslandprinzips ist von entscheidender Bedeutung, dass die koordinierten nationalen Regelungen oft traditionell im Strafrecht oder oeffentlichen Recht angesiedelt sind. Das Herkunftslandprinzip kann deren Anwendung nur steuern, wenn es nicht in einem international-privatrechtlichen Sinn verstanden wird.