Wie wird das Schadensersatzrisiko im UN-Kaufrecht zwischen den Vertragsparteien verteilt? Auf der Basis echter Garantiehaftung mit einer Befreiungsmoglichkeit nur fur -hohere Gewalt- oder - jedenfalls im Ergebnis - nach verschuldensahnlichen Zurechnungsmustern? Die verschiedenen Auffassungen im anglo-amerikanischen und deutschen Kaufrechtsverstandnis kommen bei der Interpretation des Einheitsrechts vor allem dann zum tragen, wenn es um die Moglichkeit der Haftungsbefreiung bei Lieferung vertragswidriger Ware gemass Artikel 79 CISG geht. Diskutiert wird hier etwa der Fall von Entwicklungsfehlern. Diese Untersuchung zeigt, dass dem UN-Kaufrecht dogmatisch ein autonomes, einheitliches Haftungssystem zugrunde liegt, das als -modifizierte Erfolgshaftung- bezeichnet werden kann. Insbesondere unter Zuhilfenahme okonomischer Analysen des Vertragsrechts wird dafur der Tatbestand von Artikel 79 CISG als geeignete Risikoverteilungsnorm entschlusselt."