Julian Lutzebäck setzt sich mit dem Rechtsinstitut der Erbunwürdigkeit auseinander. Insbesondere das Telos der Vorschriften tangiert sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte. Im Kern geht es um die Frage: Handelt es sich bei der Erbunwürdigkeit um eine Sanktion inter partes? Sind Kunstgriffe in die Dogmatik des Kriminalstrafrechts wünschenswert oder vielmehr vermeidbar? Der Autor zweifelt die Konsistenz kriminalstrafrechtsakzessorischer Erklärungsansätze an. Im Rahmen der Ausarbeitung unternimmt Julian Lutzebäck eine Herleitung ad maiore ad minus: Zunächst werden die historischen Ursprünge des Rechtsinstituts der Erbunwürdigkeit dargestellt. Die sich anschließende kritische Überprüfung des Rechtsstands de lege lata kommt zu dem Ergebnis, dass nicht etwa einer strafrechtsakzessorischen Lesart, sondern einer Normanwendung am Maßstab des Schutzes des wahren Erblasserwillens der Vorrang einzuräumen ist. Das Werk mündet in konkreten Reformvorschlägen, welche an die nach Auffassungdes Autors vorzugswürdigen Regelungsmotive anknüpfen.