Die negativen Freiheitsrechte werden in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Literatur häufig als Schutzrechte des 'egoistischen Individuums' vor dem Staat dargestellt. Dies wird entweder in den verschiedenen Lesarten des methodologischen Individualismus als notwendiger Ausdruck des Respekts vor der Autonomie des Individuums legitimiert oder es wird kritisch als Verkürzung der menschlichen Freiheit um ihre kollektive Komponente angesehen. In der kritischen Perspektive bedarf es der Ergänzung der negativen Freiheitsrechte um ein 'positives' Pendant, das erst 'wirkliche' Freiheit ermöglicht.Karl-Heinz Ladeur zeigt, daß die verbreitete Konstruktion negativer Freiheit als 'Abwehrrecht' gesellschaftliche Selbstorganisation nicht ermöglicht. Nur auf dieser Grundlage liegt der Gedanke nahe, daß die Emanzipation von privater Interessenorientierung, die sich ausdrücklich im öffentlichen Raum vollzieht, eine rationale Ordnungsbildung erlaubt. Demgegenüber sollte der Gebrauch negativer Freiheitsrechte seinerseits Effekte erzeugen, die umfassend genutzt werden können. So entsteht einerseits ein Wissen, das nicht nur privat angeeignet werden kann. Zum anderen ermöglichen die negativen Freiheitsrechte den Aufbau eines produktiven Netzwerks von Erwartungen und Konventionen. Wissen und Netzwerk bilden ein soziales Kapital, das allgemein genutzt werden kann.