Die Organisationsverfassung der Regierung hat - im Unterschied zum Parlamentsverfassungsrecht - seit längerem kaum rechtswissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren. Ihre wesentlichen Grundlagen sind in der Bundesrepublik in den 1960er und 1970er Jahren im Kontext einer umfassenden Reform der Regierungsorganisation erarbeitet worden. Seitdem hat sich die Regierungsorganisation vor dem Hintergrund eines fragmentierten Parteiensystems, der umfassenden Europäisierung und der Digitalisierung erheblich weiterentwickelt. Daher bedarf es einer konzeptionellen Aktualisierung und insbesondere einer theoretischen und interdisziplinären Verankerung der Organisationsverfassung der Regierung in der und für die "Berliner Republik". Bausteine dafür erarbeiten die Beiträge in diesem Band. Fragen der Verfassbarkeit der Regierung, ihrer Aufgaben und ihrer organisationalen Struktur aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive stehen dabei im Mittelpunkt.