Die Anwendung Der §§ 96 Abs. 4, 97 Ff. Aktg Auf Die Societas Europaea (Se)
Vor dem Hintergrund der befurchteten Flucht aus bzw. vor der Mitbestimmung in die Societas Europaea (SE) ist der Gegenstand dieser Arbeit zur Anwendung des aktienrechtlichen Statusverfahren nach 96 Abs. 4, 97 ff. AktG auf die SE praktisch wie wissenschaftlich ausserst relevant. Die Moeglichkeit fur Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der SE die Mitbestimmung auszuhandeln und die bestehenden Unklarheiten uber Reichweite und Grenzen der Verhandlungsmoeglichkeit fuhren zu Rechtsunsicherheiten uber die Zusammensetzung des Aufsichtsorgans. Das im deutschen Recht mit der Aktienreform 1965 in 97 ff. AktG geschaffene sogenannte Status- oder UEberleitungsverfahren und das damit verknupfte Kontinuitatsprinzip des 96 Abs. 4 AktG koennen auch fur die SE Loesungsmoeglichkeiten bieten.