Die Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung Gewerbsmaeßig Ueberlassener Leiharbeitnehmer
Die Frage nach der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung gewerbsmassig uberlassener Leiharbeitnehmer ist nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion. Ursache dafur ist die atypische Dreiecksstruktur des Arbeitnehmeruberlassungs- bzw. Leiharbeitsverhaltnisses. Die Arbeit klart zunachst Art und Umfang der Betriebszugehoerigkeit des Leiharbeitnehmers zum Verleiher- und zum Entleiherbetrieb. In einem zweiten Schritt setzt sich die Verfasserin kritisch damit auseinander, wie weitreichend die einzelnen Beteiligungsrechte der Betriebsrate im Entleiher- und Verleiherbetrieb bezuglich der Leiharbeitnehmer sind. Mit dem BetrVG-Reformgesetz 2001 hat der Gesetzgeber einen wichtigen Teilaspekt der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des Leiharbeitnehmers neu geregelt, was ebenso wie die umfangreiche Literatur und Rechtsprechung in der Arbeit gewurdigt wird.