Die Vererbung Von Anteilen an Einer Private Company Limited by Shares
Die 'Limited' als nach englischem Recht gegrundete Gesellschaft findet nach den Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs in den Fallen "Centros", "UEberseering" und "Inspire Art" zunehmend Verbreitung in Deutschland. Ein Aspekt des 'Limited'-Rechts hat bislang aber noch wenig Beachtung gefunden: Die Behandlung deutsch-englischer Erbfalle im Bereich des Gesellschaftsrechts. Die Arbeit geht daher der Frage nach, was mit den Anteilen an einer Private Company Limited by Shares geschieht, die ein Deutscher als Einmann-Gesellschaft mit einem Startkapital von einem Pfund wirksam gegrundet und immer von Deutschland aus in Form einer ordnungsgemass angemeldeten Zweigniederlassung betrieben hat, wenn der Deutsche stirbt.