Die gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfasst im zunehmenden Masse auch das kollektive Arbeitsrecht. Im Zentrum der Harmonisierung steht insbesondere die Beteiligung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Die Richtlinie 94/45/EG enthalt als einer der ersten gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte Vorgaben fur die Errichtung eines Europaischen Betriebsrats bzw. eines alternativen Unterrichtungs- und Anhoerungsverfahrens in gemeinschaftsweit tatigen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Die effektive Beteiligung des Europaischen Betriebsrats bzw. der alternativen europaischen Arbeitnehmervertretung ist dabei massgeblich abhangig von den gerichtlichen Rechtsbehelfen zur Durchsetzung der konkreten Beteiligungsrechte. Die Arbeit untersucht die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 94/45/EG fur die Errichtung des Europaischen Betriebsrats bzw. der alternativen europaischen Arbeitnehmervertretung in das deutsche, oesterreichische und schwedische Arbeitsrecht und eroertert insbesondere Rechtsbehelfe, die der Arbeitnehmervertretung nach dem jeweiligen nationalen Arbeitsrecht zur Durchsetzung der Beteiligungsrechte zur Verfugung stehen.