Die Kommission der Europaischen Gemeinschaften ist berechtigt, bei Verstossen gegen die gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln Geldbussen zu verhangen. Diese Bussen, die als strafrechtliche Sanktionen im weiteren Sinne gewertet werden mussen, richten sich gegen Unternehmen und konnen Millionenbetrage erreichen. Im Hinblick auf die Frage, ob der Einwand von Irrtum oder Unkenntnis die Strafbarkeit beeinflussen kann, werden die wichtigsten nationalen Rechtsordnungen sowie die Entscheidungspraxis der Kommission und des Gerichtshofs untersucht. Im Ergebnis muss der Irrtum - entsprechend dem gemeinsamen Grundgedanken im Recht der Mitgliedsstaaten - auch im supranationalen Recht grundsatzlich anerkannt werden, wenngleich bei einzelnen Irrtumsvarianten Einschrankungen zu gelten haben. Das Sanktionsrecht der Gemeinschaften ist erst im Entstehen begriffen, doch wird es - nicht nur durch die Verwirklichung des europaischen Binnenmarktes - standig an Bedeutung gewinnen."