Unterscheiden und Bewerten Diskriminieren heißt Unterscheidungen treffen und sie bewerten. Jede Unt- scheidung, wie die zwischen ‚oben’ und ‚unten’, ‚innen’ und ‚außen’ oder ‚aktiv’ und ‚passiv’, führt eine leichte Asymmetrie mit sich, weil – konte- abhängig und kontingent – eine Seite der Unterscheidung gegenüber der anderen bevorzugt wird. In der Philosophie und der Erkenntnistheorie w- den ‚Unterscheiden’ und ‚Bezeichnen’ als Grundoperationen behandelt, die bei der Beobachtung der ‚Welt’ unverzichtbar sind. Ein Beobachter muß mit der Unterscheidung beginnen, was er beobachten will und was nicht. Die Asymmetrie in den Unterscheidungen rührt logisch daher, daß in der - fangsunterscheidung von ‚A’ und ‚Nicht-A’ der positive Wert bezeichnet wird, die andere Seite der Unterscheidung aber als Reflexionswert fungiert 1 und als Negation vorläufig unbezeichnet bleibt . Festgestellt wird eine Dif- renz, wobei der positive Wert den Maßstab für die Abweichung liefert. Von den analytischen Operationen des Unterscheidens sind Handlungen abzusetzen, die das Unterschiedene bewerten. Sie können zwar auf solchen Denkoperationen und Unterscheidungstraditionen beruhen, sind aber sozial diskriminierend gemeint oder wirken doch so, werden so wahrgenommen und erlebt. Es werden Unterscheidungen getroffen, die soziale Folgen haben (sollen). Wenn Unterschiede zwischen Menschen(-gruppen) absichtsvoll gemacht werden und explizit oder implizit eine soziale Bewertung der Unt- schiedenen mitkommuniziert wird, geschieht dies mit dem Ziel, eigene V- rechte oder Vorteile zu behaupten, und meist mit der Folge, Rechte zu v- weigern und Hierarchien zu begründen. Dafür werden Rechtfertigungen gebraucht. Zwischen den Asymmetrien in analytischenUnterscheidungen und der sozialen Diskriminierung besteht ein enger Zusammenhang.