Mit der Errichtung einer Hochspannungsfreileitung soll die Mtiglichkeit geschaffen werden, von einer bestehenden oder in Betrieb zu nehmenden Strom- quelle bestimmte Wirk- und Blindhtichstleistungen zu einem Verbraucher zu iibertragen. Dem Bauentwurf der Freileitung miissen daher fiberlegungen elektrischer Natur vorausgehen, welche die Obertragungsspannung (soweit diese nicht durch bestehende Einrichtungen festliegt), die Leiter, und zwar Leiterwerk- stoff und -querschnitt, sowie die Systemzahl bestimmen. MaBgebend fiir die zu treffenden Entscheidungen sind l. die Tragbarkeit der Strombelastung fiir den Leiter, 2. die Spannungsschwankungen bei den zu erwartenden Last- ?nderungen, 3. der Wirkungsgrad der Ubertragung und 4. der Anteil der Leitung an der Stabilit't des Betriebes. Entgegen der vom VDE empfohlenen Terminologie soli hier der Ausdruck "Lei- ter" fiir verlegten Draht und Seil dem Ausdruck "Leitungen" vorgezogen werden. Dann besteht die Leitung aus Leitern, Masten usw. Eine Verwechslung mit dem Leiter, d. h. der stromfiihrenden Materie, ist nicht zu gew?rtigen. Soweit die Normung der fibertragungsspannungen vorliegt, haben die an- gedeuteten Uberlegungen nur die iibertragungstechnisch giinstigen, wirtschaft- lich tragbaren Spannungswerte herauszugreifen. Liegt keine Normung vor, so werden gewtihnlich bestimmte fibertragungsspannungen bevorzugt angewandt, die allerdings von Staat zu Staat verschieden sind. So zeigt eine fliichtige Durch- sicht der bestehenden Freileitungen zwischen 100 und 200 kV die folgenden Spannungswerte auf: 100, 110, 115, 130, 132, 135, 138, 150, 154, 156, 165 kV. Anzustreben w?re eine geometrische Progression mit wenigen abgerundeten W erten, die, international anerkannt, den Austausch der Energie und der er- zeugten Maschinen und Apparaturen fiir alle elektrischen Zwecke wesentlich erleichtern wiirde.