Diese Arbeit behandelt die patentrechtliche Fallkonstellation, bei der durch einen bekannten Stoff oder durch eine bekannte Sache eine Wirkung erzeugt wird, die in diesem Kontext bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist. Dabei wird die Sache oder der Stoff in derselben Weise eingesetzt, wie zur Realisierung der vorbekannten Wirkung. In dieser Arbeit wird diese Fallgruppe der neuen Wirkungen bei bereits bekannter Verwendung von den gesetzlich geregelten medizinischen Indikationen abgegrenzt und Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob ein Patentschutz für diese Fallgruppe besteht. Dabei wird auf die einzelnen Voraussetzungen, die das Gesetz an die Patentierbarkeit stellt, eingegangen, wobei sich der Autor insbesondere mit der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur auseinandersetzt. Das Hauptaugenmerk bei der Frage des Patentschutzes liegt bei derVoraussetzung der Neuheit der Erfindung.