Die Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und der Geschaftsfuhrer von GmbHs ist nach dem von Rechtsprechung und herrschender Lehre entwickelten Trennungsprinzip im Verhaltnis zur jeweiligen Gesellschaft (in aller Regel) durch die Existenz eines von der Organstellung zu trennenden Anstellungsvertrages charakterisiert. Dieses duale System wirft bisher ungeloste Abstimmungsprobleme auf, die besonders im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Organstellung zutage treten. Die vorliegende Untersuchung befasst sich vor allem mit diesen Problemen. Dabei zeigt sich, dass die Moglichkeiten der Kapitalgesellschaften zur Beendigung der Rechtsstellung ihrer Vorstandsmitglieder und Geschaftsfuhrer entscheidend durch die Besonderheiten der jeweiligen vom Gesetz installierten innergesellschaftlichen Kompetenzordnung bestimmt werden. Dieser Ansatz fuhrt zu der Forderung, die vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages des Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft nur unter den Voraussetzungen des 626 BGB als wirksam anzuerkennen und ausserdem samtliche sogenannten Automatikklauseln als unzulassig zu erachten."