Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der
- Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten,
- Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht
- Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten,
- Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern.
Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.