Kommentare zu den Geb}hrenordnungen sind Auslegungen und Interpretationen der oft unscharf gefa ten Legenden zu den einzelnen Nummern dieser Geb}hrenordnungen. Der Spielraum solcher Interpretationen ist zwar dadurch begrenzt, da sie mit der erkennbaren Absicht des Verordnungsgebers }ber- einstimmen m}ssen, dies schlie t aber nicht aus, da sich aus fachspezifischer Sicht und mit besonderem Detailwissen sachlich begr}ndete Abweichungen gegen}ber den Auffassungen anderer Kommentatoren ergeben. Dies trifft vor allem f}r das Kapitel "Chirurgie/Orthop{die" zu, aber auch f}r ver- schiedene Beratungs- und Gespr{chsleistungen. Da dieser Kommentar nicht nur eine Abrechnungshilfe darstellt, sondern auch bei unberechtigten Regressen und K}rzungen helfen soll, haben sich die Autoren um eine objektivnachvollziehbare Darstellung ihrer Argumente bem}ht, die gegebenenfalls auch einer ]berpr}fung in Sozialgerichtsverfahren standh{lt.