Freier Kapitalverkehr in Der Europaeischen Gemeinschaft
Als einzige der vier Grundfreiheiten hat die Kapitalverkehrsfreiheit in Maastricht eine Anderung bezuglich der Vorschriften des EG-Vertrags erfahren. Nach dieser qualitativ bedeutsamen Modifizierung der Rechtslage kommt der Kapitalverkehrsfreiheit besondere Aktualitat als einem der Eckpfeiler des Binnenmarktes vor dem Hintergrund der Implementierung der Wirtschafts- und Wahrungsunion zu. Ohne einen freien Kapitalfluss macht ein einheitlicher Wahrungsraum keinen Sinn. Dargestellt werden insbesondere die Grundlagen der Kapitalverkehrsfreiheit, die Entwicklung im Gemeinschaftsrecht, die dogmatische Eingliederung in die Systematik der Grundfreiheiten und die Problemfelder, bei denen die Liberalisierung noch nicht vollstandig erfolgt ist."