1998 wurde in Deutschland das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gegrundet. Die Basis hierfur bildete der mit dem KonTraG eingefuhrte 342 HGB. Mit ihm wurde gesetzespolitisches Neuland betreten: Gesetzgeberische Aufgaben wurden auf ein privates Gremium ubertragen. Sowohl die Zulassigkeit als auch die Vorteilhaftigkeit einer solchen Delegation sind bis heute umstritten. Ausgehend von der Frage, ob eine Regulierung der Rechnungslegung uberhaupt notwendig ist, untersucht der Autor zunachst das Problem, ob eine Kompetenzubertragung rechtmassig ist. Hierzu analysiert er einerseits den Gesetzestext und seine moeglichen Auslegungen, andererseits die institutionelle Ausgestaltung des DRSC. Im Anschluss wird diskutiert, ob die Einschaltung eines privaten Gremiums in die Regulierung der Rechnungslegung wunschenswert ist. Die Regulierung der Rechnungslegung durch den Gesetzgeber wird der durch ein privates Gremium gegenubergestellt. Zudem werden Vergleiche zu FASB und IASB gezogen. Insbesondere das Problem des Einflusses von Interessengruppen wird untersucht. Der Autor bedient sich u.a. eines spieltheoretischen Instrumentariums. Er stellt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen der als negativ erachtete Einfluss von Interessengruppen durch die private Regulierung zuruckgedrangt werden kann.