Deregulierung Von Monopolen Und Dienstleistungen Von Allgemeinem Wirtschaftlichen Interesse - Zur Bedeutung Des Art. 86 Abs. 2 E
Die Arbeit beschaftigt sich damit, wie bei der Deregulierung von Monopolen in der Europaischen Union eine angemessene Daseinsvorsorge aufrechterhalten wird. Anknupfungspunkt ist Art. 86 Abs. 2 EGV, dessen Anwendungsbereich unter besonderer Berucksichtigung der Rechtsprechung des EuGH analysiert wird. Anhand von drei wichtigen Bereichen, der Elektrizitatswirtschaft, der Bodendienstleistungen auf Flughafen und der Abfallwirtschaft wird der Einfluss des Art. 86 Abs. 2 EGV untersucht. Dabei wird auch das Verhaltnis von Art. 86 Abs. 2 EGV zu den Richtlinien uber die Marktoeffnung im Bereich der Elektrizitatswirtschaft und der Bodendienstleistungen auf Flughafen diskutiert.