Das Thema "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" ist erst seit etwa 15 Jahren aktuell. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und bedürfen einer vom Gericht angeordneten Betreuung. Derzeit sind es in Deutschland rund 1,2 Millionen. In vielen Fällen kann eine Betreuung jedoch verhindert werden, wenn rechtzeitig einer anderen Person eine Vollmacht erteilt wird. Mehr als 325.000 solcher Vorsorgevollmachten waren Anfang 2006 bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. Dazu kommt noch eine unbekannte Zahl von dort nicht registrierten Vollmachten. Für solche Vollmachten wird von öffentlichen Stellen umfangreich geworben, nicht zuletzt um die staatlichen Kosten für Betreuungen zu verringern.
Eine Betreuungsverfügung hilft bei der Ausgestaltung einer eventuellen künftigen Betreuung. Obwohl Betreuungsverfügungen wichtig sind, nichts kosten und keinen Nachteil haben, sind sie in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Die Patientenverfügung gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, für medizinische Vorgänge seinen Willen im Voraus für den Fall des Eintritts einer bestimmten Gesundheitssituation niederzulegen.
Zu allen drei Vorsorgemodellen gibt es zahlreiche Fragen, über die sich auch ein Jurist nicht ohne weiteres im Klaren ist:
- Welche rechtliche Form ist die geeignete, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen?
- Für welche Situation ist welches Instrumentarium das Richtige?
- Worin unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung und insb. von der Patientenverfügung?
- Welche Vor- und Nachteile bieten die einzelnen rechtlichen Konstruktionen?
- Welche Kosten fallen an? Wer muss sie tragen?
Hier setzt das Werk von Prof. Dr. Walter Zimmermann an: Es erläutert übersichtlich und verständlich die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie ihrer situationsbedingten Anwendungsbereiche. Das Buch stellt das zu berücksichtigende Verfahren dar und bietet zur Erleichterung kommentierte Musterformulare zu den drei Vorsorgemodellen.