Die darlehensweise Überlassung von Wertpapieren hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Zu den vom Darlehensnehmer verfolgten Zwecken kann u.a. die Erfüllung von eigenen Lieferverpflichtungen gehören. Eingesetzt werden Wertpapierdarlehen aber auch für Strategien, die der Entkopplung von Stimmrecht und wirtschaftlichem Interesse (Empty Voting) oder der Umgehung von kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten (Hidden Ownership) dienen. Aus rechtlicher Sicht sind deshalb Darlehen über Aktien von besonderem Interesse. Insoweit stellt sich vor allem die Frage der Zuordnung der in den Aktien verkörperten Rechte zu Darlehensgeber oder -nehmer. Entgegen der bislang vorherrschenden Betrachtung wird dieser Frage nicht nur aus Sicht des Gesellschafts- und des Kapitalmarktrechts nachgegangen; vielmehr steht die zivilrechtliche Zuordnung von Aktionärsrechten im Zentrum des Untersuchungsprogramms.