Die Zivilrechtskodifizierung - ein klassisches Thema der Rechtswissenschaft - wird heute nicht nur im Einzelstaat, sondern auch auf supranationaler Ebene berucksichtigt und diskutiert. In dieser Arbeit werden die europaischen Entwicklungen der Privatrechtsvereinheitlichung mit der chinesischen Entwicklung auf dem Gebiet der Kodifikationsbemuhungen im Zivilrecht verglichen, denn sie weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten und eine ahnliche Situation auf. Zwar sind bisher keine vollstandigen Zivilgesetzbucher entstanden, aber die Ergebnisse sind fruchtbar. In Europa wurde beispielsweise ein Projekt zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens (bekannt als Common Frame of Reference - CFR) fur das europaische Privatrecht auf der EU-Ebene ins Leben gerufen und der endgultige rechtswissenschaftliche Entwurf (Draft Common Frame of Reference - DCFR) bereits 2009 in Form der sogenannten Outline Edition vorgelegt. In der VR China wurde - nach dem Erlassen des Delikthaftungsgesetzes 2009 - das Rechtsanwendungsgesetz fur zivilrechtliche Beziehungen mit Auslandsbezug am 28.10.2010 als Einzelgesetz gebilligt, die verbleibende Aufgabe fur die Schaffung des Zivilgesetzbuches besteht hauptsachlich nur noch darin, die Allgemeinen Grundsatze des Zivilrechts und das Eherecht zu novellieren.