Zum Moeglichen Mißbrauch Der Vereinigungsform «Eingetragene Genossenschaft»
Die eingetragene Genossenschaft ist nicht nur eine Vereinigungsform mit grosser Tradition, sie hat auch nach dem Willen des Gesetzgebers allein einer bestimmten Zweckbestimmung zu dienen: Der Foerderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschaftsbetriebes. Seit der Kodifizierung des Genossenschaftsrechts im Jahre 1889 hat sich das rechtliche und tatsachliche Umfeld fur die als "eingetragene Genossenschaft" organisierten Unternehmen stark verandert. Geblieben ist die staatliche Kontrolle der eingetragenen Genossenschaften, u.a. durch eine umfassende behoerdliche Aufsicht uber die Einhaltung der Foerderzweckbestimmung. Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Folgen eines rechtswidrigen Gebrauchs der Vereinigungsform "eingetragene Genossenschaft" nach geltendem Recht.