Im -Oravitza--Urteil stellte der BGH (BGHZ 98, S. 70ff.) erstmals auch fur die Schiedsgerichtsbarkeit fest, dass fur die Frage der Anerkennung von Schiedsspruchen zwischen dem -ordre public interne- bei inlandischen und dem -ordre public international- bei auslandischen Schiedsspruchen zu unterscheiden sei. Ausgehend von dieser Entscheidung wird herausgearbeitet, dass es in der Schiedsgerichtsbarkeit um einen eigenen -ordre public d'arbitrage- geht, in Abgrenzung zu Art. 6 EGBGB und 328 I Nr. 4 ZPO. Diesem voran geht die Frage nach der Qualifizierung in in- bzw. auslandische Schiedsspruche und nach Losungsmodellen fur die sog. -nationalen internationalen- Schiedsspruche. Methoden zur Konkretisierung des -ordre public d'arbitrage international- stehen im Mittelpunkt der Arbeit, wobei als eine Methode die Herausarbeitung internationaler Standards befurwortet wird. Den Ergebnissen gehen rechtsvergleichende Untersuchungen voraus. Ausblick ist die Frage der Auswirkung der Einfuhrung des EG-Binnenmarktes auf den -ordre public d'arbitrage.-"