In den unterschiedlichsten Sachbereichen obliegt es der Verwaltung, knappe Güter in Konkurrenzsituationen zu verteilen, etwa Studienplätze, öffentliche Aufträge oder Telekommunikationsfrequenzen. Dieser Aufgabe dienende Verwaltungsverfahren lassen sich trotz der Heterogenität der Materien als neuer Verfahrenstyp deuten: als Verteilungsverfahren. Ferdinand Wollenschläger analysiert den verfassungs-, europa- sowie einfachrechtlichen Rahmen der staatlichen Verteilungstätigkeit, arbeitet die Grundstrukturen ausgewählter Verfahren des Fachrechts heraus und entfaltet auf dieser Basis den Typ "Verteilungsverfahren". Mit dieser bereichsspezifischen Weiterentwicklung der Verfahrenslehre, die gleichzeitig dem allgemeinen Verfahrensrecht neue Perspektiven erschließt, ist nicht nur eine für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsame Ordnungsleistung erbracht; vielmehr gestattet die Typenbildung eine Bewertung existenter Verteilungsverfahren und stellt dem Gesetzgeber Bausteine für die Gestaltung neuer Modelle zur Verfügung.