Medizinische Verfahren, die am menschlichen Körper durchgeführt werden, sind nach dem Europäischen Patentübereinkommen vom Patentschutz ausgeschlossen. Dadurch, dass die Grenzen zwischen Medizin und Technik in der modernen Medizin zunehmend verschwimmen, sehen sich Rechtsprechung und Praxis verstärkt mit dem Problem einer sachgerechten Auslegung und rechtssicheren Umsetzung der Ausschlussregelung konfrontiert. Anne Sophie Wolfrum nimmt diese Entwicklung zum Anlass, am Beispiel ausgewählter medizinisch-technischer Bereiche und mit Blick auf die Entwicklung in der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts die Rechtfertigung des Ausschlusstatbestands im Wege einer rechtsvergleichenden Analyse mit dem Patentrecht der USA sowie im Wege einer ordnungspolitischen Analyse unter besonderer Beachtung der ökonomischen Besonderheiten medizinischer Verfahrenspatente zu überprüfen. Eine Sonderstellung medizinischer Verfahrenserfindungen rechtfertigt sich danach nur insoweit, als medizinische Verfahrenspatente zu unverhältnismäßig hohen Transaktionskosten führen, wenn ihre Beachtung im Rahmen medizinischer Behandlungsverhältnisse gefordert wird. Für eine patentrechtliche Beschränkung einer unternehmerischen Leistungserbringung auf diesem Gebiet besteht jedoch kein Anlass.Die Autorin entwickelt Lösungsmodelle für die Umsetzung dieser erforderlichen Differenzierung im Rahmen der gegenwärtigen Rechtslage. Darüber hinaus stellt sie alternative Ansätze vor, die eine Privilegierung der praktischen ärztlichen Tätigkeit auf Rechtsfolgenebene ermöglichen.