Ein Beurteilungsspielraum kennzeichnet im OEffentlichen Recht oftmals einen gerichtlich nur eingeschrankt uberprufbaren Rechtsanwendungsfreiraum insbesondere der Exekutive. Diese Teildelegation letztverbindlicher Rechtsanwendungskompetenz ist Ausdruck sinnvoller Arbeitsteilung zwischen den Gerichten als Kontrollorganen und der ausfuhrenden Gewalt. Diese Arbeit untersucht das Betriebsverfassungsrecht als Anwendungsbereich des Beurteilungsspielraums. Beispielhaft werden drei Normen daraufhin uberpruft, ob eine entsprechende Letztentscheidungskompetenz des Wahlvorstandes bzw. des Betriebsrates - nach dem herkoemmlichen Auslegungskanon fur Gesetze - jeweils in Betracht kommt bzw. inwieweit sie mit dem Grundgesetz, etwa der allgemeinen Gewahrleistung gerichtlichen Rechtsschutzes, vereinbar ist. Die Schwerpunkte der Untersuchung sind: erstens die UEbertragung der im OEffentlichen Recht zum Beurteilungsspielraum entwickelten Grundsatze auf solche Spielraume im Betriebsverfassungsgesetz als Teil der Privatrechtsordnung, zweitens die Prufung der Berechtigung des jeweiligen Beurteilungsspielraumes eines Organs der Betriebsverfassung und drittens die Klarung verfassungsrechtlicher Bedenken.