Informationsbedarf Und Informationsrecht Im Gesellschaftsrecht - - Unter Vergleichender Beruecksichtigung Des Oesterreichischen
Das Informationsrecht in seinen unterschiedlichen Auspragungen gehort zu den elementaren Rechten des Gesellschafters gegenuber seiner Gesellschaft. Sein jeweiliger Informationsbedarf resultiert aus der Gesellschafterstellung, einem Konglomerat aus Rechten und Pflichten. Inwieweit in den Verbandsformen der GbR, der OHG und der KG, sowie in der AG und in der GmbH eine Ubereinstimmung zwischen dem gewahrten Informationsrecht und dem aus der Gesellschafterstellung resultierenden Informationsbedarf erreicht wird, zeigt diese Untersuchung. Sie weist auch die verbandsubergreifenden Ubereinstimmungen dieser Wechselbeziehung aus."