Verhaltensabhaengige Risikobeschraenkungen in Der Gewaesserschaden-Haftpflichtversicherung
Der Gewasserschadenhaftpflichtversicherung kommt seit ihrer Einfuhrung im Jahr 1965 aufgrund standig wachsender Bedeutung des Umweltschutzes und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umweltbereich ein erheblicher Anwendungsbereich zu. Ziel dieser Arbeit ist eine umfassende Darstellung der Risikobeschrankungen in der Gewasserschadenhaftpflichtversicherung. Dabei wird eine grundsatzliche Abgrenzung von Risikoausschlussen und Obliegenheiten auf der Grundlage des AGB-Gesetzes unter Berucksichtigung des 187 VVG vorgenommen. Anhand des gefundenen Abgrenzungsmassstabes werden die einzelnen Risikobeschrankungsklauseln der Gewasserschadenhaftpflichtversicherung uberpruft."