Die Reparaturkostenversicherung
Die Reparaturkostenversicherung bietet beim Funktionsverlust einer Sache Schutz vor den mit der Wiederherstellung oder einem Neukauf verbundenen Kosten. Da sie einer Garantie ahnelt, bedarf es einer Abgrenzung anhand einer Versicherungsdefinition. Versicherungsrechtlich weist sie Besonderheiten auf. Sie bricht mit der Vorstellung, bei einer Nichtpersonenversicherung durfe die Versicherungsleistung nur anhand des Schadens bestimmt werden. Die Leistung einer vertraglich festgelegten Summe wirft die Frage uber das Bestehen eines Bereicherungsverbots auf. Die Reparaturkostenversicherung deckt Schaden infolge bekannter und anfanglich wirkender Ursachen, wie z.B. Alterung. Daher ist zu untersuchen, ob Versicherung Ungewissheit erfordert.