Datenschutz Im Versicherungswesen
Die Versicherungswirtschaft ist in hohem Masse von einer funktionstuchtigen Datenverarbeitung abhangig. Demgegenuber mussen Versicherungsnehmer und Dritte umfangreiche personliche Angaben machen, um Versicherungsschutz zu erwerben. Ob dieses Spannungsfeld von den allgemeinen Datenschutzvorschriften zufriedenstellend gelost werden kann, wird an Hand der Untersuchung ausgewahlter Problemkreise beantwortet. Dazu gehort die Uberprufung der formularmassig verwendeten Datenverarbeitungsermachtigungsklausel, die Beurteilung der Warn- und Hinweissysteme (Meldeverfahren der Kfz-Versicherer, Sonderwagnisdatei der Lebensversicherer) sowie des grenzuberschreitenden Datentransfers. Wegen der generalklauselartigen Tatbestande des Bundesdatenschutzgesetzes sind bereichsspezifische Regelungen fur die Versicherungsbranche nicht erforderlich."