Der Autor befaAt sich seit der FrA1/4hzeit seiner wissenschaftlichen Forschung mit Methodenfragen. Aus der Orientierung seiner rechtswissenschaftlichen Denkweise am studium generale pflegt er eine empirisch juristische Methode, die das Recht als ein komplexes sinn- und zweckhaftes, kulturell-soziales PhAnomen voraussetzt. Die VortrAge, Stellungnahmen und Problemstudien sind Beispiele fA1/4r die Anwendung dieser Denkweise. Die Themen erstrecken sich von verfassungsrechtlichen Grundfragen der Organisation des Staates A1/4ber Rechtsstaatsuntersuchungen, Grundrechtsstudien und Parlamentsrechtsanalysen zu Fragen des VerhAltnisses von Staatsrecht und VAlkerrecht. Dabei wird dem Politischen als dem Urelement des Verfassungsrechts besonderes Augenmerk zuteil. Mittelpunkt der Untersuchungen ist der freie Mensch in den OrdnungszusammenhAngen der Verfassung. Diese Studien gewAhren einen aufschluAreichen Einblick in die wirklichkeitsnahe juristische Arbeits- und Denkweise eines wegweisenden Vertreters der Asterreichischen Rechtswissenschaft.