Der Verfassungsgerichtshof entwickelte in den letzten f nf Jahren eine neuartige Judikatur zur Aufhebung von deutschen Ortsbezeichnungen, um zus tzliche slowenische Ortsnamen zu erzwingen. Er hob stra enpolizeiliche Verordnungen und die gesetzliche Grundlage daf r aus Anlass von Bescheidbeschwerden von Amts wegen auf und formulierte problematische Ma st be f r Gesetzgebung und Vollziehung. Er er ffnete er einen neuartigen Rechtsweg f r gleichartige F lle und versetzte sich selbst in die Rolle eines materiellen Gesetzgebers. Seine Ortstafelerkenntnisse f hrten zu tief reichenden verfassungsrechtlichen und verfassungs-politischen Spannungen. Sie er ffneten ungew hnliche Einblicke in den zunehmenden Gegensatz von Verfassungsgerichtsbarkeit, Gesetzgebung (Verfassungsgesetzgeber) und gesetzesgebundene Vollziehung. Richterrecht richtet sich verst rkt gegen das Gesetzes- und Verordnungsrecht und bleibt dennoch hinter dessen Geltung und Verbindlichkeit zur ck. Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes erweist sich aus den Perspektiven der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Gewaltenteilung nun bereits als eine Herausforderung an den Verfassungsgesetzgeber.