Vermoegensgerichtsstand Und Einstweiliger Rechtsschutz Im Deutschen, Niederlaendischen Und Europaeischen Internationalen Zivilve
Zwei Entscheidungen des EuGH (Van Uden / Deco-Line, SIg. 1998, I-7091; Mietz l Intership, SIg. 1999, I-2277) griffen Grundsatzprobleme des nur rudimentar in Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVUE geregelten einstweiligen Rechtsschutzes auf. Pragend fur die internationale Entscheidungszustandigkeit, den Begriff der Eilmassnahmen und ihre Extraterritorialitat ist das vom EuGH neu aufgestellte Erfordernis der "realen Verknupfung" zwischen Forum, Eilmassnahme und betroffenem Gegenstand. Die Auslegung dieses Begriffes wirft eine Fulle von Fragen auf, deren Antworten zu einem neuen Verstandnis von Art. 31 EuGVVO/Art. 24 EuGVUE fuhren. Diese Normen sind nicht mehr als Verweisungsnormen zu begreifen, sondern als abschliessende Zustandigkeitsnormen im europaischen einstweiligen Rechtsschutz.