Das Gebot Effektiven Rechtsschutzes in Grundgesetz Und Europaeischer Menschenrechtskonvention - Konkretisierungsansaetze Zur Bes
Auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG, hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsschutz entwickelt, der in Europa seinesgleichen sucht. Die hohen Anforderungen, die an einen wirksamen Rechtsschutz gestellt werden, sowie dessen kontinuierlich ansteigende Inanspruchnahme durch die Bevolkerung haben jedoch gleichzeitig zu einer immer langer werdenden Prozessdauer gefuhrt. Von diesem Problem sind alle Gerichtszweige gleichermassen betroffen. Der Verfasser geht der Frage nach, ob dieser Zustand mit dem - in Grundgesetz und Europaischer Menschenrechtskonvention verankerten - Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist. Er analysiert dabei Moglichkeiten zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren."