Dreieckige Rechtsverhaeltnisse Im Wirtschaftsverwaltungsrecht - Am Beispiel Von Konkurrentenklagen
Am subventionsrechtlichen Beispiel wird das dreieckige Rechtsverhaltnis (Subventionsempfanger-Vergabebehorde-Konkurrent) als Dreieck behandlungsbedurftig und handhabbar dargestellt, d.h. gerade nicht unter Auflosung in zwei getrennt zu behandelnde Zweiecke (z.B. Vergabebehorde-Begunstigter und Vergabebehorde- Drittbetroffener). Letztgenanntes kennzeichnet etwa die Leistung der herrschenden Schutznormtheorie.
Konkurrentenklagen im Subventions- und Steuerrecht ermoglichen so die exemplarische Suche nach Kriterien der Thematisierung sozialer oder gesellschaftlicher Probleme unter Einschluss subjektiver Betroffenheiten, aber nicht als ausschliesslich subjektive Betroffenheiten."