Die ärztliche Therapiefreiheit wird heute zunehmend durch rechtliche, wirtschaftliche und strukturelle Rahmenbedingungen eingeengt. Zuletzt hat die Gesundheitspolitik mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz dem ärztlichen Handeln neue Grenzen gesetzt. Die ärztliche Berufsausübung steht vor neuen großen Herausforderungen und tief greifenden Strukturveränderungen. Mit dem Beginn des 21. Jahrhunderts werden Politik und Gesellschaft in Deutschland entscheiden müssen, ob sie die Krankenversorgung zukünftig in die Hände einer von staatlicher Steuerung und Zuteilung geprägten Medizin oder – wie bisher – in die Verantwortung der behandelnden Ärzte und der ihnen anvertrauten Patienten legen wollen.
Aus Anlass ihres 25-jährigen Bestehens hat sich die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. dieses medizinrechtlichen Spannungsverhältnisses angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, aber auch an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung richten. Die DGMR fordert eine von ökonomischen Aspekten weitgehend unbeeinflusste ärztliche Therapieentscheidung. Die Freiberuflichkeit und Humanität des Arztberufes könne sinnvoll nur aus der Mitte des Berufsstandes heraus gewahrt und fortentwickelt werden. Deshalb müsse die Ärzteschaft um den Erhalt dieses Leitbildes kämpfen und sich gegen die Vereinnahmung durch Gesetzgeber und Gesellschaft zur Wehr setzen.