Angesichts zunehmender medizinischer Erkenntnisse und Errungenschaften sind viele Menschen besorgt, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgesetzt zu sein und sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen erdulden zu müssen, obwohl das Leben unaufhaltsam verlöscht und keine Aussicht auf echte Heilung mehr besteht. Viele Menschen haben Angst vor einer nur am Leben haltenden und aus ihrer Sicht unsinnigen Maximaltherapie, die vielleicht auch gelegentlich nur wissenschaftlich begründbar ist. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können helfen, den Willen des Menschen am Ende des Lebens für alle Beteiligten klar zu machen. Rechtliche und gesetzliche Vorgaben machen die Durchsetzung des Patientenwillens oft schwierig. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich diesem Spannungsfeld zwischen Medizin, Ethik und Recht im Rahmen eines Workshops in Heidelberg angenommen und griffige Empfehlungen für alle Beteiligten abgegeben.