Trotz der Zunahme von immaterialgüterrechtlichen Nutzungskonflikten wird der Begründung von Grenzen geistigen Eigentums zu wenig Beachtung geschenkt. Subjektive Immaterialgüterrechte müssen um Regeln der erlaubnisfreien Nutzung ergänzt werden, damit die dezentrale Erzeugung von Wissen gewährleistet bleibt. Die Abstimmung von Ausschließlichkeitsrecht und Nutzungsfreiheit durch solche 'Zugangsregeln' hat mit Referenz auf die sozialen Systeme zu erfolgen, in deren Operationszusammenhang das Werk oder die Erfindung steht. Diese systemtheoretische Reformulierung des Immaterialgüterrechts knüpft an Erkenntnisse der Informationsökonomie an und verwendet als Brücke zwischen beiden Disziplinen den auf von Hayek zurückgehenden Gedanken der 'Wissensteilung'. Markt, Unternehmen und Netzwerk werden als Institutionen der Wissensteilung betrachtet, in denen Beobachtungskapazität und Selektionsautorität auf je eigentümliche Weise zur kollektiven Erzeugung von Wissen rechtlich verfasst sind.Dan Wielsch geht der Bedeutung von Zugangsregeln für den Schutz dieser Institutionen auf verschiedenen Gebieten nach und arbeitet heraus, dass wettbewerbsspezifische Zugangsregeln aus Art. 82 EG das Handeln marktbeherrschender Schutzrechtsinhaber auf den Märkten der Informationsindustrie begrenzen. Der Autor zeigt auf, dass sich die Entwicklung von Open Source Software privatautonom gestalteter Lizenzmodelle bedient, um Schutzrechte netzwerkspezifisch zu rekonfigurieren und dass die Funktion des Internets als Medium dezentraler Wissensteilung nur durch medienspezifische Zugangsregeln zu gewährleisten ist.