Die Entwicklung und zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu immer stärker 'automatisierten' Formen der Kommunikation, die auch zum Abschluß von Verträgen genutzt werden. Es stellt sich daher die Frage, ob die bisherige Lehre zum Vertragsschluß auch den elektronischen Geschäftsverkehr angemessen integrieren kann. Damit die Untersuchung auch über den derzeitigen Stand der Technik hinaus für die zukünftige Entwicklung des Vertragsrechts von Nutzen sein kann, bezieht Andreas Wiebe kommunikationstheoretische Ansätze mit ein und stellt den Anschluß an die rechtsdogmatische Konzeption der Willenserklärung her.Diese Konzeption erweist sich als flexibel genug, auch automatisierten Kommunikationsvorgängen rechtliche Verbindlichkeit zuzuschreiben, wobei ein eigener Typus der 'elektronischen Willenserklärung' gebildet werden kann. Auch rechtsdogmatische Einzelprobleme rechtsgeschäftlicher Kommunikation werden behandelt und eine angemessene Verteilung verschiedener Risiken zwischen den Parteien geprüft. Dabei ergibt sich für das Vertragsrecht eine Entwicklung vom Verschuldens- hin zum Risikoprinzip als Grundlage für die Zuschreibung relevanten menschlichen Handelns, wobei der Vertrauensschutz als Wertungsgesichtspunkt stärkere Bedeutung erlangt. Zugleich lassen sich Verantwortungsbereiche abgrenzen. Besondere Behandlung erfährt der Verbraucher- bzw. 'Nutzerschutz', wobei die intensive Regelungstätigkeit des deutschen und europäischen Gesetzgebers in den letzten Jahren einbezogen wird. Die Ergebnisse der Untersuchung können eine Grundlage für die Erfassung der zukünftig in zunehmenden Maße zu erwartenden 'Automatisierung' von Vertragsbeziehungen bilden.